Autónomo

Das Geschäft mit der Selbständigkeit
Es ist die altbekannte und immer wiederkehrende Masche, Arbeitnehmer nicht als Angestellte, sondern nur als freie Mitarbeiter, so genannte Autónomos, zu beschäftigen. Die Vorteile für die "Arbeitgeber" liegen klar auf der Hand: Keine Arbeitsverträge, keine Verpflichtungen. Viel Geld und gleichzeitig eventuellen Ärger mit Sozialgerichten gespart, "hire and fire" (einstellen und rausschmeißen), natürlich nur auf Kosten derjenigen, die keinerlei andere Möglichkeit sehen, als auf diese Art und Weise ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Urlaubsgeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Abfindung? Fehlanzeige.
Warum "Geschäft mit der Selbständigkeit"? Sparen kann nur der Arbeitgeber, korrekt müsste es heißen der "Auftraggeber"! Seine Kosten sind nur die Beträge aus Rechnungen, die ihm der Selbständige stellen muss.
Viele (Zwangs-)Selbständige, ganz besonders aus/in der Direktverkaufs- und Timesharing-Branche, sind sich nicht wirklich bewusst, welche Pflichten und vor allem welche zusätzlichen Kosten sie tatsächlich haben.
Ein "Auftraggeber" ist übrigens nicht dazu verpflichtet, einen Selbständigen über dessen Pflichten aufzuklären. Doch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
Wie selbstverständlich wird nur mit "gutem Geld" gelockt, vergessen wird dabei zu oft, dass Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge daraus zu entrichten sind. Die Kosten müssen vom Selbständigen selber getragen werden.
Ausschließlich der Selbständige haftet für eine korrekte Abführung aller Steuern und Abgaben.
Der "Auftraggeber" ist von jeglicher Haftung befreit.
Mit einer obligatorischen Anmeldung bei der Sozialversicherung durch den "Auftraggeber" und einer eventuellen Abführung der entsprechenden Beiträge, die von der in Rechnung gestellten Entschädigung abgezogen werden, ist es nicht getan.
Um Autonomo zu sein, muss man zunächst sein Gewerbe anmelden. Den Papierkram erledigt im Regelfall eine Gestoria. Diese wird gegen Bezahlung alle notwendigen Schritte einleiten, damit Sie auch gesetzeskonform Ihr Gewerbe ausüben können: Anmeldung bei der Sozialversicherung, beim Finanzamt und bei der Berufsgenossenschaft.
Die Kosten dafür belaufen sich einmalig auf etwa 250,- bis 300,- Euro.
Sie erhalten von der Sozialversicherung eine Anmeldebestätigung, die "Resolución sobre Reconocimiento de Alta" mit der zuständigen Berufsgenossenschaft "Fraternidad" sowie eine Bestätigung der Gewerbeanmeldung, die "Comunicación de Apertura de Actividad".

Als "Kleingewerbetreibender" gibt es häufig die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung "modulo". Die Vorteile liegen auf der Hand. Man weiß vorher, was man zu bezahlen hat, da man mit einem fiktiven, vom Finanzamt festgelegten Einkommen veranschlagt wird. Anderseits hat man kaum eine Möglichkeit, Kosten oder Ausgaben abzusetzen.
Die aufwendigere Alternative zur Pauschalbesteuerung ist die klassische Besteuerung. In diesem Falle müssen Sie eine Einnahmen-Ausgaben-Buchhaltung führen. Ihre Gestoria wird daraus die zu bezahlenden Steuern und Abgaben berechnen – und Ihnen diese Tätigkeit zusätzlich berechnen. Der Vorteil, dass Sie zwar alle Betriebskosten absetzen können, wird durch den Mehraufwand und die oft
geringen Absetzbeträge wieder wettgemacht.

Folgende Kosten werden auf Sie zukommen (modulo):
- Einkommensteuervorauszahlung (modelo 131), zahlbar jeweils am 20. April, Juli und Oktober sowie am 30. Januar eines Jahres.
Die Vorauszahlung beträgt 2 Prozent des vom Finanzamt festgelegten Einkommens. Sie sollten mit etwa 400,- Euro rechnen.
- Bereits seit 2013 ist jeder Gewerbetreibende verpflichtet für seine Leistungen I.G.I.C. - die kanarische Mehrwertsteuer - zu berechnen, im Regelfall 7 Prozent.
Die Vorauszahlungen (modelo 421) richten sich nach dem fiktiven, vom Finanzamt festgelegten Umsatz. Sie müssen zu den selben Terminen wie die Einkommensteuer geleistet werden. Hier sollten Sie ebenfalls mit etwa 400,- Euro rechnen.
- die Sozialversicherungsbeiträge, welche monatlich zu begleichen sind, belaufen sich auf etwa 300,- Euro.
Dafür sind Sie krankenversichert, zahlen in Ihre Rente ein und haben unter sehr strengen Voraussetzungen auch Anspruch auf Arbeitslosengeld – zum ersten Mal nach 4 Jahren Einbezahlung für maximal 12 Monate.
- Die Jahreserklärung der I.G.I.C. und die Jahreseinkommensteuererklärung (modelo 100) sind spätestens am 20. Juni eines Jahres abzugeben und zu auch begleichen. Durch die Pauschalbesteuerung und die somit geringen Vorauszahlungen sollten Sie mit einer Nachzahlung von 1.000,- bis 1.500,- Euro rechnen, abhängig vom Familienstand und eventuell ansetzbarer Vorsteuerbeträge aus der I.G.I.C.-Berechnung.

Ihre Gestoria wird Ihnen rechtzeitig die entsprechenden Formulare zukommen lassen. Die jeweils ausgewiesenen Beträge müssen Sie entweder selber bei der Bank einzahlen, alternativ bietet sich eine Abbuchungsermächtigung an.
Die verspätete Abgabe der Erklärungen oder Einzahlung der Beiträge wird mit einer Strafe von 20 Prozent auf den geschuldeten Betrag geahndet.
Die Kosten einer Gestoria belaufen sich auf etwa 100,- Euro pro Quartal, für den Jahresabschluss werden oft weitere Gebühren fällig.
Addiert man nun alle Kosten und rechnet sie auf ein Jahr, dann sind die Belastungen wie folgt:
- Einkommensteuervorauszahlungen von 1.600,- Euro (4 x 400,- Euro),
- I.G.I.C.-Vorauszahlungen von 1.600,- Euro, (4 x 400,- Euro)
- Sozialversicherung von 3.600,- Euro, (12 x 300,- Euro)
- Gestoria 400,- Euro, (4 x 100,- Euro)
- Nachzahlungen bei den Jahreserklärungen etwa 1.250,- Euro (Mittelwert),
insgesamt etwa 8.450,- Euro pro Jahr, somit etwa 700,- Euro pro Monat.

Sie müssen ordnungsgemäße Rechnungen an Ihren "Auftraggeber" stellen - mit laufender Rechnungsnummer, dem Firmensitz und Ihrer Steuernummer (N.I.F.).
Bedenken Sie, dass Beträge über 2.500,- Euro durch Banküberweisung beglichen werden müssen, ansonsten können Sie mit dem Schwarzgeldgesetz in Konflikt kommen.

Sollten Sie sich nicht korrekt darüber informiert haben, dass, wann und wie
Steuern und Erklärungen in Spanien abgegeben werden müssen,
machen Sie sich gegebenenfalls der Steuerhinterziehung schuldig!
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Die Strafen sind drastisch – und irgendwann erwischt es jeden!

Zum Schluss zur Information:
Ein Selbständiger, der einen vorgeschriebenen Arbeitsplatz mit festgesetzter Arbeitszeit hat, der zugleich weisungsgebunden ist und somit einen oder mehrere Vorgesetzte hat, wird als "Scheinselbständiger" mit allen Rechten des regulären Angestellten durch das Sozialgesetz geschützt.
Arbeitsgerichte haben in der Vergangenheit immer wieder entsprechende Urteile gefällt und die "Auftraggeber" nun als Arbeitgeber dazu verurteilt, "Nachzahlungen" zu leisten. Sie haben übrigens nach einer "Entlassung" nur 14 Tage Zeit, um Schritte zu unternehmen, die Ihre Scheinselbständigkeit korrigieren könnten. Darüber sollten Sie also rechtzeitig nachdenken!
Glücklicherweise gibt es neben den weniger seriösen Firmen auch viele Unternehmen, die mit Fug und Recht Autónomos beschäftigen, zum Beispiel als Handelsvertreter oder als freie Mitarbeiter, die nur von Zeit zu Zeit für bestimmte Arbeiten benötigt werden. Sprich Autónomos, die ein eigenes Büro haben oder größtenteils von zu Hause aus arbeiten. Oft sind dies gut etablierte Kleinunternehmer, die ihre Marktlücke gefunden haben.

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